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Weltkindergipfel 2002

 

#Aktionsplan verabschiedet
#Aktionsplan für eine kindgerechte Welt
#Schlaflos in New York
#Aktionsplan mit 21 Zielen
#„Ihr nennt uns die Zukunft. Aber wir sind auch die Gegenwart"
#Die 10 wichtigsten Kinderrechte
#Zehn Jahre UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland: UNICEF fordert gleiche Rechte für alle Kinder
- Flüchtlingskinder leiden unter eingeschränkten Rechten
- Abschiebung von Kindern stoppen
- Gesamtbilanz nach zehn Jahren zwiespältig
- Kinder als Armutsrisiko
- Entwicklungshilfe für Kinder stärken
- Kinderrechte in die Verfassung aufnehmen

 

Weltkindergipfel 2002: Aktionsplan verabschiedet

 

Nach einem mehr als 30-stündigen Verhandlungsmarathon einigten sich die Regierungsvertreter aus 180 Ländern beim Weltkindergipfel in New York auf einen Aktionsplan für eine kindgerechte Welt.

Der nun verabschiedete Aktionsplan beinhaltet 21 konkrete Ziele für die nächsten Jahre mit den Schwerpunkten Gesundheit, Bildung, Schutz vor Ausbeutung und Missbrauch sowie der Kampf gegen AIDS. Alle Staaten werden innerhalb eines Jahres nationale Aktionspläne zur Umsetzung dieser Ziele aufstellen.

Bis zuletzt hatten Auseinandersetzungen um Fragen der Sexualaufklärung und Familienplanung sowie zum Stellenwert der UN-Kinderrechtskonvention die Verabschiedung des Dokuments gefährdet.

Mit entscheidend für die Einigung war der Druck, den die 370 Kinderdelegierten auf die Regierungsvertreter ausübten: "Wir sind nicht der Grund für Probleme. Wir sind die Ressourcen, um Probleme zu lösen", erklärten stellvertretend die 13-jährige Gabriela Azurduy Arrieta aus Bolivien und Audrey Cheynut, 17, aus Monaco.

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Weltkindergipfel 2002: Aktionsplan für eine kindgerechte Welt

Nach harten Verhandlungen um den Wortlaut des Dokumentes haben sich die Regierungsvertreter aus 180 Ländern beim Weltkindergipfel in New York Mitte Mai auf einen Aktionsplan für eine kindgerechte Welt geeinigt. Entscheidenden Anteil daran hatten die Kinder: Über 350 Kinderdelegierte aus 132 Ländern drängten die Mächtigen der Welt zum Handeln.

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Schlaflos in New York

Schlaflos in New York: In einem mehr als 30-stündigen Verhandlungsmarathon unter der Leitung des deutschen UN-Botschafters Hanns Schuhmacher rangen die Staatenvertreter um die letzten Zeilen des Abschlussdokumentes. Hartnäckig feilten die Delegierten an Kompromissformeln zu den Themen Sexuelle Aufklärung, Abtreibung und Familie sowie zum Stellenwert der UN-Kinderrechtskonvention. Schließlich wurde die Konvention als wichtiger „internationaler Rechtsstandard" in dem 24-seitigen Dokument verankert. Dafür gab es auch Zugeständnisse gegenüber den USA, einigen islamischen Ländern und dem Vatikan bei den Formulierungen zu Familienplanung und Verhütung. Auch ein generelles Verbot der Todesstrafe für minderjährige Täter, auf das die EU gedrängt hatte, blieb außen vor.

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Aktionsplan mit 21 Zielen

Dann stand der Text, um dessen eigentliche Kernaussagen es schon vor der Sondersitzung der Vereinten Nationen keinen Streit gab: Die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen billigten einmütig den Aktionsplan mit 21 konkreten Zielen für die nächsten Jahre. Gesundheit, Bildung, Schutz vor Ausbeutung und Missbrauch sowie der Kampf gegen AIDS - das sind die vier Schwerpunkte der Agenda. Alle Staaten sind nun aufgefordert, innerhalb eines Jahres einen nationalen Aktionsplan für ihre Umsetzung aufzustellen.

Für UNICEF-Geschäftsführer Dietrich Garlichs waren es am Ende vor allem die Kinder, die den Weltkindergipfel zum Erfolg machten. „Es war überwältigend, wie klar und nachdrücklich die Kinder ihre Forderungen hier vertreten haben", sagte Garlichs nach der Rückkehr mit der deutschen Regierungsdelegation. „Sie haben frischen Wind nach New York gebracht und diesen Weltkindergipfel davor bewahrt, belanglos und beliebig zu werden", so Garlichs.

Damit hat sich vor allem der Wunsch von UNICEF und UN-Generalsekretär Kofi Annan erfüllt: Sie hatten sich dafür stark gemacht, den Kindern selbst Gehör zu verschaffen, was es noch nie zuvor in einer UN-Generalversammlung gegeben hatte: „Dies ist nicht nur eine Sondersitzung über die Lage der Kinder. Dies ist ein Treffen über die Zukunft der Menschheit", sagte Annan zur Eröffnung des Gipfels.

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„Ihr nennt uns die Zukunft. Aber wir sind auch die Gegenwart"

Die Kinderdelegierten aus aller Welt hörten ihm gut zu: „Wir haben Parlamente, aber sie werden gebraucht als demokratische Dekoration", erklärte ein 15-Jähriger aus Mali. Ein Junge aus Guatemala forderte ein Ende der Korruption. Gabriela Azurduy Arrieta aus Bolivien, 13, und Audrey Cheynut, 17, aus Monaco, riefen den Regierungschefs und Ministern zu: „Ihr nennt uns die Zukunft. Aber wir sind auch die Gegenwart."

Die vier jungen deutschen Delegierten werden darauf achten, dass auch die deutsche Regierung ihr Versprechen von New York ernst nimmt. Marian Brehmer und Konstantin Stern, die sich beim Gipfel gemeinsam mit ihren zwei „Kolleginnen" Dominique Hitz und Ellena Schubert für die Kinderrechte stark machten, erklärten: „Wenn wir wieder zu Hause sind, geht die Arbeit erst richtig los!"

 

UNICEF arbeitet auf der Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention von 1989. Die Konvention verpflichtet die Staaten, das Überleben aller Kinder zu schützen, ihre Entwicklung zu fördern, sie vor Missbrauch und Gewalt zu schützen und sie - angepasst an ihr Alter - an wichtigen Entscheidungen zu beteiligen.

Außer den USA und Somalia sind alle Staaten der Kinderrechtskonvention beigetreten. Mit 191 Mitgliedsstaaten ist die Konvention das am meisten ratifizierte Menschenrechtsabkommen überhaupt. UNICEF setzt sich dafür ein, dass die Kinderrechte in den Ländern bekannt gemacht und auch tatsächlich umgesetzt werden. Dazu gehört etwa, dass UNICEF Regierungen bei der Anpassung ihrer Gesetze an das Vertragswerk unterstützt und mit ihnen entsprechende Aktionspläne für Kinderrechte entwirft.

Außerdem unterstützt UNICEF das Genfer UN-Komitee für die Rechte des Kindes. Dieses überprüft die Rechenschaftsberichte der Regierungen, in denen diese in regelmäßigen Abständen darlegen müssen, was sie zur Förderung der Kinderrechte unternommen haben.

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Die 10 wichtigsten Kinderrechte

(Text von der UNICEF-Deutschland-Homepage, für Kinder geschrieben)

- Gleichheit

- Gesundheit

- Bildung

- Spiel und Freizeit

- Freie Meinungsäußerung, Information

und Gehör

- Gewaltfreie Erziehung

- Schutz im Krieg und auf der Flucht

- Schutz vor wirtschaftlicher und

sexueller Ausbeutung

- Elterliche Fürsorge

- Betreuung bei Behinderung

Gleichheit

(Artikel 1, 2)

Alle Kinder haben den gleichen menschlichen Wert. Du darfst nicht wegen Deines Geschlechts, Deines Aussehens, Deiner Hautfarbe, Deiner Sprache, Deiner Religion, Deiner Meinung usw. benachteiligt werden.

Gesundheit

(Artikel 24)

Wenn Du krank bist, hast Du das Recht, die Hilfe und Versorgung zu erhalten, die Du brauchst.

Bildung

(Artikel 28)

Alle Kinder haben das Recht, zur Schule zu gehen und zu lernen, was wichtig ist, zum Beispiel Achtung vor den Menschenrechten und anderen Kulturen. Es ist wichtig, dass Kinder in der Schule ihre Talente entwickeln können.

 

Spiel und Freizeit

(Artikel 31)

Alle Kinder haben das Recht, zu spielen und in einer gesunden Umgebung zu leben.

Freie Meinungsäußerung, Information und Gehör

(Artikel 12, 13, 14)

Alle Kinder haben das Recht, ihre Gedanken frei zu äußern. Kinder müssen gefragt werden. Deine Meinung muss bei allen Dingen, die Dich direkt betreffen, beachtet werden, zu Hause, in der Schule, bei Ämtern und bei Gerichten.

Gewaltfreie Erziehung

(Artikel 19)

Weder Eltern noch andere Erwachsene haben das Recht, Kinder und Jugendliche schlecht zu behandeln. Kinder und Jugendliche müssen auf jede erdenkliche Art und Weise vor schlechter Behandlung, Ausbeutung und Misshandlung geschützt werden. Die Staaten sollen auch eingreifen, wenn Eltern nicht für ihre Kinder sorgen oder dazu nicht in der Lage sind.

Schutz im Krieg und auf der Flucht

(Artikel 22, 38)

Bei bewaffneten Konflikten sollen Kinder und Jugendliche so gut wie möglich geschützt werden. Die Staaten sollen sicherstellen, dass kein Kind unter 18 Jahren direkt an Feindseligkeiten teilnimmt. Ein Kind, das aus seinem Land flüchten musste, hat dieselben Rechte wie alle Kinder in dem neuen Land. Wenn es ohne Begleitung kommt, hat es das Recht auf besonderen Schutz und Unterstützung. Wenn es möglich ist, soll es wieder mit seiner Familie zusammengebracht werden.

Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung

(Artikel 32, 34, 36)

Kein Kind oder Jugendlicher soll dazu gezwungen werden, irgendeine Arbeit zu tun, die seine Gesundheit oder seine Entwicklung gefährden kann. Kinder und Jugendliche sollen vor Ausbeutung durch Prostitution geschützt werden und davor, zu anderen sexuellen Aktivitäten gezwungen zu werden.

Elterliche Fürsorge

(Artikel 5, 18, 26, 27)

Die Familie ist für die Entwicklung und das Wohlbefinden von Kindern sehr wichtig. Deine Eltern haben vor allem die Verantwortung für Deine Erziehung und Sicherheit.

Betreuung bei Behinderung

(Artikel 23)

Jedes Kind hat das Recht auf ein gutes Leben. Wenn Du behindert bist, hast Du das Recht auf zusätzliche Unterstützung und Hilfe. Wenn die Eltern dieses nicht bezahlen können, sollen die Staaten finanzielle Hilfe gewähren.

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Zehn Jahre UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland: UNICEF fordert gleiche Rechte für alle Kinder

Vor zehn Jahren (am 5. April 1992) ist in Deutschland die UN-Kinderrechtskon-vention in Kraft getreten. UNICEF appelliert an die Bundesregierung, diesen Jahrestag zum Anlass zu nehmen, die Kinderrechte endlich uneingeschränkt für alle Kinder in Kraft zu setzen und ihre Vorbehalte zu dem Abkommen zurückzunehmen. Die meisten in Deutschland lebenden Flüchtlingskinder müssen aufgrund dieser Vorbehalte erhebliche Benachteiligungen in Kauf nehmen. Im Vorfeld des Weltkindergipfels der Vereinten Nationen, der vom 8. bis 10. Mai in New York stattfinden wird, fordert UNICEF dazu auf, die Kinderrechte ernster zu nehmen. „Die Bundesregierung muss sich ohne Wenn und Aber zur Kinderrechtskonvention bekennen. Nur so kann sie auch international glaubwürdig für Kinder eintreten", erklärte UNICEF-Geschäftsführer Dietrich Garlichs. Er forderte die Bundesregierung auf, die beiden Zusatzprotokolle zur Kinderrechtskonvention rasch zu ratifizieren, mit denen der sexuelle Missbrauch von Kindern sowie die Rekrutierung von Kindersoldaten international geächtet werden. Die Bundeswehr, so Garlichs, darf nicht länger darauf beharren, auch weiterhin 17-jährige Freiwillige aufzunehmen, sondern sollte ganz auf die Rekrutierung Minderjähriger verzichten.

Flüchtlingskinder leiden unter eingeschränkten Rechten

Trotz der Ratifizierung am 5. April 1992 gilt die Kinderrechtskonvention in Deutschland aufgrund einer sogenannten Interpretationserklärung weiterhin nur mit Einschränkungen. Bis heute behält sich die Bundesregierung das Recht vor, deutsche und ausländische Kinder unterschiedlich zu behandeln. Flüchtlingskinder ohne gesicherten Aufenthaltstitel haben deshalb in Deutschland nach wie vor nur eingeschränkte Rechte. Dies betrifft die Mehrheit der 220.000 Flüchtlingskinder. Beispielsweise unterliegen sie nicht der Schulpflicht und gehen deshalb auch häufig nicht zur Schule.

Besonders schwierig ist die Lage der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. Genaue Angaben zu deren Zahl gibt es nicht. UNICEF schätzt, dass sich 5.000 bis 10.000 Flüchtlinge unter 18 Jahren ohne ihre Eltern in Deutschland aufhalten. Wenn sie Asyl beantragen, müssen sie bereits ab dem Alter von 16 Jahren das gleiche Verfahren durchlaufen wie erwachsene Flüchtlinge und ihre individuelle politische Verfolgung nachweisen. Dies ist ein Widerspruch zur Kinderrechtskonvention, die allen unter 18-jährigen einen besonderen Schutz zuerkennt.

Abschiebung von Kindern stoppen

Die Vorbehaltserklärung gegen die Kinderrechtskonvention hat dazu geführt, dass Flüchtlingskinder ohne Begleitung Erwachsener abgeschoben werden, obwohl ihre Betreuung im Herkunftsland nicht geklärt ist. Dies widerspricht eindeutig dem Prinzip des Kindeswohls, das als vorrangig in der Konvention verankert ist. Auch werden immer wieder Kinder und Jugendliche ohne deutschen Pass, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland hatten, in ihre vermeintlichen Heimatländer abgeschoben. Dabei wird oft nicht ausreichend geklärt, ob die Betroffenen im Aufnahmeland hinreichend betreut werden können.

 

Gesamtbilanz nach zehn Jahren zwiespältig

UNICEF zieht insgesamt eine zwiespältige Bilanz der deutschen Kinderpolitik der vergangenen zehn Jahre. Zwar gibt es einige rechtliche Verbesserungen, darunter die Reform des Kindschaftsrechts, die eheliche und nichteheliche Kinder gleichstellt, sowie die Einführung eines Rechts auf gewaltfreie Erziehung und auf einen Kindergartenplatz. Ein Fortschritt ist auch das Gesetz zum besseren Schutz vor häuslicher Gewalt, nach dem Vater, Mutter oder auch andere im Haus lebende Personen, die Kinder schlagen oder missbrauchen, der Wohnung verwiesen werden können. Die exterritoriale Strafverfolgung deutscher Sextouristen, die im Ausland Kinder missbraucht haben, wurde 1993 juristisch eingeführt. Allerdings fand sie bislang kaum praktische Anwendung. Bisher wurden nach Angaben der Bundesregierung nur sieben Fälle dokumentiert, in denen deutsche Täter aufgrund von Sexualstraftaten im Ausland von deutschen Gerichten verurteilt wurden.

Kinder als Armutsrisiko

Verschlechtert hat sich in den neunziger Jahren die soziale Lage vieler Kinder und Jugendlicher. Mehr als zwei Millionen von insgesamt 15,6 Millionen in Deutschland lebenden Kindern unter 18 Jahren wachsen in relativer Armut auf. Das gilt insbesondere für Kinder alleinerziehender Eltern sowie für Kinder mit zwei oder mehr Geschwistern. Das heißt zugespitzt: Die Entscheidung für ein Leben mit mehreren Kindern ist mit einem Armutsrisiko und der Gefahr des sozialen Abstiegs verbunden.

Entwicklungshilfe für Kinder stärken

Auch in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit wünscht sich UNICEF eine stärkere Berücksichtigung der Kinderbelange. Kinder profitieren hier vor allem von der Bereitstellung sozialer Grunddienste wie Grundbildung, Ernährung oder der Einrichtung von Basisgesundheitsdiensten. Gemäß internationaler Vereinbarungen sollten die Industrieländer 20 Prozent ihrer Entwicklungshilfe diesen sozialen Grunddiensten widmen. Nach Berechnungen des „Deutschen NRO-Forums Weltsozialgipfel", einem Bündnis von über 40 entwicklungs-, sozial und umweltpolitischen Organisationen, erfüllt die deutsche Entwicklungshilfe diese Erwartungen bislang nicht und steht damit im Widerspruch zu den Zielen, die sich die rot-grüne Koalition selbst gesetzt hat. Nur 13,5 Prozent der deutschen Gelder für finanzielle und technische Entwicklungszusammenarbeit flossen nach dem Haushaltsplan für das Jahr 2001 in soziale Grunddienste - mit sinkender Tendenz. 1998 waren es noch knapp 19 Prozent.

Kinderrechte in die Verfassung aufnehmen

Nach Einschätzung von UNICEF ist Kinderpolitik in Deutschland nach wie vor Ressortpolitik von untergeordnetem Rang. In vielen Politikbereichen hat das Wohl von Kindern nicht die notwendige Priorität. UNICEF fordert deshalb, Kinderrechte in Deutschland mit Verfassungsrang auszustatten und weist darauf hin, dass eine Grundgesetzänderung bereits weitgehend Konsens zwischen den politischen Parteien ist - dies allerdings zugunsten des Tierschutzes. Die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz wäre ein deutliches Signal, das sich auf die konkrete Situation von Kindern positiv auswirken würde.